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   VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18   

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https://dejure.org/2019,13178
VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18 (https://dejure.org/2019,13178)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2019 - 3 L 549.18 (https://dejure.org/2019,13178)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2019 - 3 L 549.18 (https://dejure.org/2019,13178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 LVerpflV BE, § 9 LVerpflV BE, § 8 KapVO BE, § 9 KapVO BE, § 10 KapVO BE
    Vorläufige Zulassung zum Studiengang der Pharmazie; Kapazitätsermittlung; Lehrangebot und Lehrnachfrage; Berücksichtigung beurlaubter Studenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 5 NC 25.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18
    Akademische Räte haben als unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter eine Regellehrverpflichtung von 8 LVS (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19. November 2015 betreffend die Zulassung zum Studiengang Pharmazie - VG 3 L 391.15 - sowie vom 13. Januar 2009 betreffend die Zulassung zum Studiengang Biochemie im WS 2008/2009 - VG 3 A 701.08 u.a. - sowie Beschlüsse vom 16. Januar 2009 betreffend die Zulassung zum Studiengang Tiermedizin im WS 2008/2009 - VG 3 A 330.08 u.a. -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2009 - OVG 5 NC 25.09 -).
  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10252

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Vergabe eines freien

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18
    35 Bei diesem Ergebnis kann es dahinstehen, ob man der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Juni 2014 - NC 2 B 540.13 -, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 7 CE 13.10252 -, juris) folgte, nach der beurlaubte Studierende nur dann als kapazitätsdeckend zu berücksichtigen sind, sofern sie nach erfolgter Zulassung und Immatrikulation in das erste Fachsemester die Beurlaubung erstmals beantragen, sie hingegen bei der Deckung der vorhandenen Kapazität außer Betracht bleiben, sofern sie bereits im Vorsemester oder zu einem noch früheren Zeitpunkt im damaligen ersten Fachsemester beurlaubt wurden und die Beurlaubung seitdem fortdauert.
  • VG Berlin, 25.01.2019 - 3 L 516.18

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18
    36 Eine horizontale "Verrechnung" freigebliebener Studienplätze (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Verrechnung zwischen mehreren Studiengängen einer Lehreinheit: Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2019 - VG 3 L 516.18, juris Rn. 60) kam hier bereits deshalb nicht in Betracht, da die Kapazität in beiden Studiengängen der Lehreinheit vollständig ausgelastet ist.
  • VG Berlin, 02.02.2009 - 3 A 538.08

    Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18
    Soweit § 5 Abs. 1 Satz 4 LVVO bestimmt, dass für Akademische Räte/Oberräte und Lektoren im Sinne von § 128 des Berliner Hochschulgesetzes die Regellehrverpflichtung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (16 LVS) entsprechend gilt, bezieht sich dies nur auf Beschäftigte, die das Amt eines "Akademischen Rates und Lektors" bzw. "Akademischen Oberrats und Lektors" ausüben (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 2. Februar 2009 - VG 3 A 538.08 u.a. -).
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